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   BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00   

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https://dejure.org/2001,1178
BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00 (https://dejure.org/2001,1178)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - III ZR 318/00 (https://dejure.org/2001,1178)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - III ZR 318/00 (https://dejure.org/2001,1178)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichterteilung einer behördlichen Genehmigung - Spielhalle - Maklerlohnanspruch - Lohnanspruch des Maklers - Mietvertragsformular - Betrieb einer Spielhalle

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch bei Versagung behördlicher Genehmigungen für den Hauptvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spielhalle, Genehmigung zum Betrieb einer - und Maklerlohn; Maklerlohn, - für Mietvertrag unter der Bedingung einer behördlichen Genehmigung

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 652 Abs. 1; ; GewO § 33 i

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 145; BGB § 652 Abs. 1; GewO § 33 i
    Maklerprovision für die Vermittlung eines vorbehaltlich einer behördlichen Genehmigung abgeschlossenen Mietvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 145 § 652 Abs. 1; GewO § 33i
    Entstehen des Maklerlohns bei Vermittlung einer nicht genehmigten Spielhalle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mietrecht, Schuldrecht BT, Provisionsanspruch bei Nichterteilung der zum Betrieb einer gemieteten Spielhalle erforderlichen Genehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklercourtage bei aufschiebender Bedingung? (IBR 2002, 111)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 50
  • MDR 2001, 1343
  • NZM 2001, 1087
  • ZMR 2002, 206
  • VersR 2001, 1554
  • WM 2002, 232
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen (wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung), den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967 und vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249).

    Ob ein derartiger ursprünglicher Sachmangel nur - wie das Berufungsgericht ersichtlich gemeint hat - die Durchführung des vermittelten Mietvertrags betreffen und deshalb grundsätzlich den Provisionsanspruch des Maklers nicht beeinträchtigen würde, braucht nicht entschieden zu werden (vgl. die im Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 aaO angeführten Rechtsprechungs- und Literaturmeinungen zu der vergleichbaren Frage, ob die Wandelung des von einem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Vergütungsanspruch des Maklers unabhängig davon unberührt läßt, ob der Mangel der Kaufsache bereits bei Vertragsschluß vorgelegen hat oder erst nachträglich entstanden ist).

  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen (wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung), den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967 und vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 12/97

    Rechtsfolgen des Versprechens einer unmöglichen Leistung durch den Vermieter

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Eine Vertragsnichtigkeit nach § 306 BGB wäre auch dann nicht gegeben, wenn - wozu Feststellungen des Berufungsgerichts fehlen, was aber nicht fernliegend erscheint - aufgrund der örtlichen und räumlichen Gegebenheiten nach den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein Zustand der Mietsache dergestalt, daß der Betrieb einer Doppelspielhalle erlaubt werden kann, nicht herstellbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 136, 102; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - XII ZR 12/97 - NJW 1999, 635).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 192/95

    Mietrechtliche Gewährleistungsansprüche für Übergabe der Mietsache; Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Eine Vertragsnichtigkeit nach § 306 BGB wäre auch dann nicht gegeben, wenn - wozu Feststellungen des Berufungsgerichts fehlen, was aber nicht fernliegend erscheint - aufgrund der örtlichen und räumlichen Gegebenheiten nach den geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein Zustand der Mietsache dergestalt, daß der Betrieb einer Doppelspielhalle erlaubt werden kann, nicht herstellbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 136, 102; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - XII ZR 12/97 - NJW 1999, 635).
  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Voraussetzung ist dabei, daß die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen ihre Ursache gerade in der konkreten Beschaffenheit oder Lage der Mietsache, in deren Beziehung zur Umwelt haben (Urteile vom 23. September 1992 - XII ZR 44/91 - NJW 1992, 3226, 3227 und vom 28. November 1979 - VIII ZR 302/78 - NJW 1980, 777, 778).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Dieser vom Beklagten erstrebte wirtschaftliche Erfolg ist dadurch, daß er - auf ungenehmigter Grundlage - die gemieteten Räume etwas mehr als ein Jahr tatsächlich zum Betrieb einer Spielhalle genutzt hat, bei weitem nicht eingetreten (fehlende wirtschaftliche Identität; vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1998 - III ZR 18/97 - NJW 1998, 2277, 2278).
  • BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78

    Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Voraussetzung ist dabei, daß die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen ihre Ursache gerade in der konkreten Beschaffenheit oder Lage der Mietsache, in deren Beziehung zur Umwelt haben (Urteile vom 23. September 1992 - XII ZR 44/91 - NJW 1992, 3226, 3227 und vom 28. November 1979 - VIII ZR 302/78 - NJW 1980, 777, 778).
  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 49/00

    Bedingter Abschluß des Hauptvertrages

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Verhindert eine Vertragspartei wider Treu und Glauben den Eintritt der Bedingung - hier: die Erteilung der Spielgenehmigung -, so muß sie sich - auch im Verhältnis zum Makler - so behandeln lassen, als wäre die Genehmigung erteilt und der Mietvertrag wirksam geworden (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 49/00 - NJW-RR 2001, 840, 841).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - III ZR 318/00
    Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluß selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen (wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung), den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (Senatsurteile vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966, 967 und vom 20. Februar 1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; BGH, Urteil vom 11. November 1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248, 249).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2018 - 19 U 191/17

    Beweislast des Verbrauchers für seine Verbrauchereigenschaft bei Ausübung von

    Da das Risiko der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Hauptvertrags aber ohne gegenteilige Vereinbarung im Maklervertrag - die hier weder vorgetragen noch ersichtlich ist - im Verhältnis zum Makler der Kunde trägt, hat dies den Verlust des Provisionsanspruchs nicht zur Folge (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 27.09.2001, III ZR 318/00, Rn. 9; Palandt-Sprau , 77. Aufl. 2018, § 652 Rn. 39; MüKo- Roth , 7. Aufl. 2017, § 652 Rn. 170a).
  • OLG Koblenz, 04.03.2011 - 2 U 335/10

    Fälligkeit der Vergütung des Maklers bei späterer Aufhebung des Kaufvertrages

    Eine nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrags lässt die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart wurde (in Anknüpfung an BGHZ 66, 270; BGH WM 1974, 257, 259; BGH, NJW-RR 1993, 248 ; NJW-RR 2002, 50 ).

    Dies führt zwar zum nachträglichen Wegfall des Kaufvertrages, lässt aber die Ansprüche aus dem Maklervertrag unberührt, sofern im Maklervertrag nicht anderes vereinbart wurde (BGH, Urteil vom 11.11.1992 - IV ZR 218/91 - NJW-RR 1993, 248 Juris LS Rn. 11; Urteil vom 27.09.2001 - III ZR 318/00 - NJW-RR 2002, 50 Juris Rn. 9; Palandt/Sprau, BGB , 70. Aufl., § 652 Rn. 39; Bamberger/Roth/Kotzian-Marggraf, ebd.).

  • OLG Köln, 08.03.2005 - 24 U 114/04

    Pflichten des Maklers bei ungesicherter Finanzierung des Kaufpreises für ein

    Der Anspruch auf Maklerlohn hängt gemäß § 652 Abs. 1 BGB lediglich vom wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrags und nicht von dessen Ausführung ab (BGH NJW-RR 1991, 821; 1993, 249; 2001, 562; 2002, 50).

    Nur solche Umstände, die das wirksame Zustandekommen des Hauptvertrags verhindern oder ihn als von Anfang an unwirksam erscheinen lassen, schließen die Entstehung eines Provisionsanspruchs aus (BGH NJW-RR 1991, 821; 1993, 249; 2002, 50).

  • LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08

    Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund

    Nach dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags schuldet also der Vertragspartner bis zum Eintritt der Bedingung keine Maklerprovision (BGH, Urteil v. 27.09.2001 - III ZR 318/00 - NJW-RR 2002, 50-52).
  • LG Essen, 25.02.2015 - 4 O 203/14
    In § 162 BGB, der auch im Rahmen des § 652 Abs. 1 S. 2 BGB Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2001, III ZR 318/00, NJW-RR 2002, 50), kommt der allgemeine Rechtsgedanke zum Ausdruck, dass niemand aus einer von ihm selbst herbeigeführten Lage Vorteile ziehen soll.

    Dagegen lassen Umstände, die ohne eine im Vertragsschluss selbst liegende Unvollkommenheit lediglich die Leistungspflichten aus dem Vertrag beseitigen - wie nachträgliche Unmöglichkeit, Kündigung, Rücktritt oder einverständliche Vertragsaufhebung - den Provisionsanspruch regelmäßig unberührt (BGH, Urteil vom 27. September 2001, III ZR 318/00, NJW-RR 2002, 50).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 19 U 191/17

    Widerruf eines Maklervertrages: Verbraucher muss seine Verbrauchereigenschaft

    Da das Risiko der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Hauptvertrags aber ohne gegenteilige Vereinbarung im Maklervertrag - die hier weder vorgetragen noch ersichtlich ist - im Verhältnis zum Makler der Kunde trägt, hat dies den Verlust des Provisionsanspruchs nicht zur Folge (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 27.09.2001, III ZR 318/00, Rn. 9; Palandt-Sprau, 77. Aufl. 2018, § 652 Rn. 39; MüKo-Roth, 7. Aufl. 2017, § 652 Rn. 170a).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2003 - 19 U 178/02

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Fortbestand trotz Rücktritts vom

    Demzufolge schließen grundsätzlich lediglich Umstände, die einen wirksamen Abschluß des Hauptvertrags verhindern oder ihn als von Anfang an unwirksam erscheinen lassen, eine Provisionspflicht aus (BGH NJW-RR 2002, 50f).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2016 - 6 U 247/14

    Rücktritt des Veräußerers von Geschäftsanteilen vom Kaufvertrag wegen

    Hängt die Wirksamkeit eines (Haupt-) Vertrags vom Eintritt einer Bedingung ab, so kann nach § 652 Abs. 1 S. 2 BGB die versprochene Maklerprovision erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt (BGH, Urt. v. 27.09.2001, III ZR 318/00, NJW-RR 2002, 50 f.).
  • OLG München, 21.03.2013 - 14 U 2912/12

    Zulässigkeit der bedingten Abstandnahme vom Urkundenverfahren

    Im Falle einer nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung des Hauptvertrags ist der Maklerlohn gemäß § 652 BGB erst mit Bedingungseintritt geschuldet (vgl. BGH NJW-RR 2002, 50, 51 d.A.).
  • VG Minden, 15.05.2002 - 3 K 920/02
    Denn die Partei, die sich auf die gesetzliche Vermutung in § 558 d Abs. 3 BGB beruft, muss im Rahmen des zivilgerichtlichen Verfahrens darlegen und eventuell beweisen, dass der Mietspiegel qualifiziert im Sinne des § 558 d Abs. 1 BGB ist, was die Bedeutung der Vermutung erheblich verringert (vgl. hierzu: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, München 2002, § 558 d Rn. 6; Börstinghaus, Der qualifizierte Mietspiegel, NZM 2001, 1087 (1090 f.); Hinz, Mietrechtsreform im Rechtsausschuss, NZM 2001, 264 (269); Prütting, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, München 2000, § 292 Rn. 19).
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